Montagevorraussetzungen für Doppel- und Hohlraumböden*
1. Bauplan und Montagezeichnung
Auf Grund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten verbindlichen Baupläne nehmen wir Aufmass an der Baustelle. Die daraufhin erstellte Montagezeichnung ist vom Auftraggeber zu bestätigen und für unsere Leistung maßgebend.
2. Liefer- und Einbautermin
Dieser ist schriftlich zu vereinbaren. Verschiebungen auf einen späteren Termin müssen uns mindestens 2 Wochen vor dem ursprünglichen Termin benannt werden. Evtl. vorzuziehende Montagetermine sind grundsätzlich mit unserer Montageabteilung, nach Prüfung der gegebenen Möglichkeiten, abzustimmen.
3. Abladen, Transport und Lagerung
Falls nicht anders vereinbart, erfolgen das Abladen und das Verbringen des Materials in den Verlegeraum durch unser Personal. Der Weg von der Abladestelle bis zum Montageraum ist durchgängig mit einem Hubwagen befahrbar. Für Transporte in andere Geschosse stehen und geeignete Hebevorrichtungen kostenlos zur Verfügung. Evtl. Handtransporte werden zu unserem Regiestundensatz abgerechnet. Sollten Materialtransport- und Lagerarbeiten bauseits ausgeführt werden, sind folgende Punkte zu beachten:
- 3.1 Das Material ist vor Witterungseinflüssen, Staub und Beschädigungen zu schützen.
- 3.2 Diebstahlsichere Lagerung.
- 3.3 Transport und Lagerung der Platten nur waagerecht und Oberflächenbelag auf Oberflächenbelag.
- 3.4 Sofern der Raum für die Zwischenlagerung eine größere Entfernung vom eigentlichen Montageraum hat, ist das Material seitens des Auftraggebers zu Beginn der Montage in den Montageraum zu transportieren.
- 3.5 Sollte aus bauseits zu vertretenen Gründen nicht fertig gestellt werden können, muss der Auftraggeber eine diebstahlsichere Zwischenlagerung, für Reinhard Höpfner Doppelboden-Hohlraumboden kostenlos, ermöglichen. Evtl. Diebstahl geht zu Lasten des Auftraggebers.
4. Anforderungen an den Montageraum
- 4.1 Der zum Einbau des von uns gelieferten Systembodens bestimmte Raum muss vor Beginn der Montage von sämtlichen Materialien und Gerüsten geräumt sein. Während der Montage dürfen in dem gleichen Raum keine anderen Arbeiten von anderen Handwerkern durchgeführt werden.
- 4.2 Der Montageraum muss einwandfrei gereinigt (staubfrei), trocken sowie gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. Für die Stützenverklebung und Bodenimprägnierung muss die Rohbodenfläche von Zementschlämmen, Mörtel- und Gipsrückständen frei sein.
- 4.3 Bei Druckböden ist eine Imprägnierung des Rohfußbodens erforderlich, die wegen der Gewährleistung von Reinhard Höpfner Doppelboden-Hohlraumboden gegen gesonderte Berechnung ausgeführt werden sollte.
- 4.4 Wird diese Bodenimprägnierung bauseits ausgeführt, so ist unbedingt darauf zu achten, dass das verwendete Material eine einwandfreie Verbindung mit dem Rohfußboden eingeht und mit unserem Stützenkleber verträglich ist. Ferner ist darauf zu achten, dass die Imprägnierung so rechtzeitig aufgebracht wird, dass bei Beginn der Systembodenmontage der Boden trocken und begehbar ist. Bei bauseitiger Aufbringung der Imprägnierung beginnt die Leistung erst ab Oberkante des Imprägnierungsanstriches.
- 4.5 Für Strom, Wasser, Benutzung der WC-Anlagen entstehen uns keine weiteren Kosten. Eine ausreichend abgesicherte Stromquelle stehen uns unmittelbar am Montageraum zur Verfügung.
- 4.6 Die Raumtemperatur während der Montage muss mindestens +13 C° betragen. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte 40 – 65 % betragen, die Restbetonfeuchte maximale 4 – 6 %.
5. Änderungen und zusätzliche Arbeiten
Änderungen und zusätzliche Arbeiten sind vor Ausführung auf unserem Formular „Auftrag für Regiearbeiten“ schriftlich zu beauftragen und nach Beendigung der Arbeiten abzuzeichnen.
6. Beschädigungen
Veränderung, Verunreinigung bzw. unsachgemäße Handhabung des Systembodens nach Beendigung der Montage können uns nicht angelastet werden.
7. Wartezeiten, zusätzliche Anreisen
Sofern durch Nichteinhaltung der vereinbarten Termine oder der vorstehend aufgeführten technischen Erfordernisse sowie sonstige vom Auftraggeber zu vertretene Umstände (hierunter fallen auch Fälle von höherer Gewalt) für unser Montagepersonal Wartezeiten und zusätzliche Anreisen entstehen, werden diese von Reinhard Höpfner Doppelboden-Hohlraumboden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten wird von unserem Montageleiter eine verbindliche Aufmass / Leistungsbescheinigung und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Diese sind vom Bauleiter zu bestätigen. Kleine Restarbeiten berechtigen nicht die Abnahme zu verweigern.
* Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt. Sollten einzelne Punkte einzelvertraglich geregelt sein, behalten die übrigen Punkte unabhängig davon ihre Gültigkeit
Montagevorrausetzungen für Doppel- und H[...]
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